Was ist  Supervision?

  • Beratung für Menschen, Menschengruppen
  • Strukturen schaffen
  • Standpunktklärung
  • Ressourcen frei legen
  • Optimierung beruflichen Handelns
  • Qualitätsverbesserung 
  • Kompetenzenerweiterung
  • Burnoutvorbeugung

 

 

 

Einzelsupervision - Beratung für Einzelpersonen

  • Arbeit mit Einzelpersonen
  • Rollenklärung
  • Beziehungsgeflechte im Arbeitskontext
  • Begleitung bei Veränderungsprozessen

 

Fallsupervision  - Beratung zu einem besonderen Thema, einzeln oder in der Gruppe 

  • Bearbeitung von Fällen aus dem beruflichen Arbeitsfeld
  • Funktions- und Rollenklärungen in Teams oder bei Einzelpersonen,
  • Konfliktlösestrategien im interpersonellen Rahmen 
  • Konfliktlösestrategien im Zusammenhang mit Systemen

 

Teamsupervision  - Beratung für eine Gruppe 

  • Dynamik eines Teams ---> Teamgeist
  • Organisation im gemeinsamen Arbeits- und Aufgabenbezug 
  • Teammitglieder sind in einem gemeinsamen Arbeitsprozess
  • Erhaltung und Steigerung der Effizienz   
  • Persönlichkeiten und spezielle Aufgaben beleuchten 
  • Verbesserung der Arbeitsatmosphäre
  • Aufgaben- und Arbeitsbezug in Hinblick  auf die Organisation
  • strukturgebende Methoden einsetzen
  • Entscheidungsstrukturen schaffen
  • Kompetenzverteilungen sichtbar machen
  • Stärkung durch Team-Entwicklung 

Teams können mit Hilfe supervisorischer Begleitung entwickelt werden; bestehende Teams können reflektiert an nachhaltiger Qualitätsentwicklung von Dienstleistungen arbeiten. Professionelle Entscheidungs- und Handlungskompetenzen werden im Einzelnen der Gruppe so wie in der Gruppe an sich gestärkt.

 

 

 

 

grundsätzlich: orientierung  an den Richtlinien der ÖVS:

Ein kleiner Auszug aus den ethischen Richtlinien für SupervisorInnen der ÖVS: 

 

Die Österreichische Vereinigung für Supervision (ÖVS) steht für:

  1. Professionalität und Qualitätssicherung von Supervision unter Einhaltung von Ausbildungs- und Ausübungsstandards auf hohem Niveau
  2. Zentraler Bestandteil  die ethischen Richtlinien... 
  3. ÖVS-SupervisorInnen sehen
  4. Jeder Mensch ist eine eigenverantwortliche Person, deren Würde unantastbar ist und geschützt werden muss
  5. Menschen und Organisationen sind lern-, wachstums- und entwicklungsfähig 
  6. SupervisorInnen respektieren die Würde und Integrität der Personen, insbesondere deren Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverantwortung...  
  7. SupervisorInnen tragen die Verantwortung für ihr berufliches Handeln im Wissen um die möglichen persönlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen auf ihre Klientensysteme... 
  8. Verpflichtung zu sachlicher und wahrer Information gegenüber den SupervisandInnen...  

Auftragsgespräch und Supervisionskontrakt:  Vereinbarung über wesentliche Punkte: 

  • Setting
  • Methode der Supervision
  • TeilnehmerInnen
  • Honorar
  • Ausfallregelung
  • Zeitrahmen
  • Verschwiegenheitspflicht
  • Beschwerdemöglichkeit...
  • ÖVS-SupervisorInnen achten und fördern die Individualität und Eigenständigkeit der SupervisandInnen und legen ein gewichtiges Augenmerk auf einen verantwortungsvollen Umgang mit dem besonderen Vertrauensverhältnis in der supervisorischen Beziehung.

 

Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz 

 

Der Umgang mit Informationen aus dem Supervisionsprozess gegenüber dem/der AuftraggeberIn ist Gegenstand des Dreieckvertrags und ist bei der Kontraktschließung zu besprechen und zu vereinbaren...  

 

Dokumentationspflicht 

SupervisorInnen dokumentieren Daten der Supervision (z.B. Beginn und Endes des Supervisionsprozesses, Datum und Dauer der einzelnen Stunden, die vereinbarte Honorierung, Änderungen des Settings und sonstige Bedingungen des Arbeitsvertrages).  

Diese Dokumente werden bis mindestens 3 Jahre nach Beendigung des Auftrags aufbewahrt. 

Sie führen auch schriftliche Aufzeichnungen über Prozessverläufe, die in erster Linie der eigenen Reflexion dienen und bewahren sie unter Schutz der Anonymität der SupervisandInnen auf...